Das
Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist in der
Bundesrepublik Deutschland das
Verfassungsgericht des
Bundes. Als Hüter der
deutschen Verfassung hat das Gericht eine Doppelrolle einerseits als unabhängiges
Verfassungsorgan und andererseits als Teil der
judikativen Staatsgewalt auf dem speziellen Gebiet des
Staats- und
Völkerrechts. Durch seine maßgeblichen Entscheidungen liefert es eine verbindliche Interpretation der Verfassung.
[2][3]Obwohl es Entscheidungen anderer Gerichte kontrolliert, gehört es nicht zum Instanzenzug, sondern überprüft sie als Akte der Staatsgewalt, wie das Handeln von allen anderen Staatsorganen. Dabei findet keine vollständige Rechtsprüfung statt, sondern eine Entscheidung am Maßstab des Verfassungsrechts gemäß Art. 93 Abs. 1 GG. Insofern ist es unzutreffend, das Verfassungsgericht als das oberste deutsche Gericht zu bezeichnen.